Appliken

Appliken

So werden auch ein- und zweiarmige Wandleuchter genannt. Ursprünglich versteht man darunter selbständig gearbeitete Zierstücke, die auf andere Gegestände aufgesetzt sind.


In der Möbelkunst sind dies Beschläge, z.B. Bronzezierat, mit dem vor allem Luxus- und Prunkmöbel des 18. Jhs. verziert wurden.

Eine Applike oder Applikation (franz. applique ‚Verzierung‘, von lat. applicare ‚anfügen‘) bezeichnet im Kunsthandwerk flache Zierstücke aus silhouettiertem, meist à jour gearbeitetem Material, etwa Elfenbein, Schildpatt, Filz oder Spitze, die auf einem Gegenstand des gleichen oder anderen Materials appliziert, also aufgesetzt werden.

Darüber hinaus bezeichnet Applike auch eine ein- oder mehrarmige Wandleuchte für Kerzen, wie sie seit der Gotik in Gebrauch war und während des Rokoko ihren Höhepunkt erfuhr.


In der Antike wurden Kanten und Ecken von Holztruhen oder Pferdewagen mit massiveren Appliken meist aus Bronze verziert, die wegen ihrer rein dekorativen Funktion nicht als Beschlag definiert werden. Die silhouettierten Dekorstücke wurden meist in Form von Reliefs aus Elfenbein, Schildpatt oder Keramik gefertigt. Gegossene, auch geschmiedete und feuervergoldete Dekorstücke, die man vor allem im Spätbarock in der Möbelherstellung verwendete, werden meist Beschläge genannt, in seltenen Fällen aber auch als Applike bezeichnet.